
- Der Begriff Outsourcing setzt sich zusammen aus "outside" (außen), "resource" (Quelle) und "using" (Verwendung). Hierbei werden Prozesse, die bisher von eigenen Mitarbeitern innerhalb eines Unternehmens erbracht wurden, an externe Dienstleister ausgelagert.
- Klassisches Outsourcing
- Hier werden bisher selbst geleistete Aufgaben auf einen fremden Dritten übertragen, etwa bei der Auslagerung eines Callcenters an einen externen Dienstleister. Eine direkte Einflussnahme auf die ausgelagerte Unternehmensfunktion ist nicht mehr möglich.
- Internes Outsourcing
- Funktionen werden innerhalb eines Konzernverbundes ausgegliedert. Eine direkte Einflussnahme auf die ausgegliederte Unternehmensfunktion ist weiterhin möglich.
- Business Process Outsourcing (BPO)
- Die Auslagerung kernnaher Geschäftprozesse, etwa der Einkauf, an ein Drittunternehmen, um durch Kompetenzbündelung Kosten zu sparen.
- Inhouse Outsourcing
- Eine spezielle Form des Outsourcings, bei der ein Fremddienstleister seine Dienste in den Räumen des Auftraggebers erbringt. Die eingesetzten Mitarbeiter sind dem Auftraggeber gegenüber direkt weisungsgebunden, eine direkte arbeits- oder sozialrechtliche Beziehung zwischen Auftraggeber und Mitarbeiter entsteht jedoch nicht.
- Leih- oder Zeitarbeit
- In Abgrenzung zum Inhouse Outsourcing hat der Entleiher bei einer Arbeitnehmerüberlassung in Form von Leih- oder Zeitarbeit zwar das Weisungsrecht über den Leiharbeitnehmer, er trägt aber gleichzeitig die Verantwortung für den Arbeitsschutz und alle Risiken des Arbeitsverhältnisses. Die Zeitarbeitsfirma übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Qualität der geleisteten Arbeit und keine Haftung für eventuellen Arbeitsausfall und mangelnde Arbeitsleistung.